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B E P R S T

Eilentscheidung

In Absatz 4 des Paragrafen 43 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg ist geregelt, dass „in dringenden Angelegenheiten (…), deren Erledigung auch nicht bis zu einer ohne Frist und formlos einberufenen Gemeinderatssitzung aufgeschoben werden kann“, der Bürgermeister anstelle des Gemeinderats entscheidet.

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Pairing

Pairing bezeichnet ein Abkommen zwischen einzelnen Fraktionen in Kommunalparlamenten. Es sieht vor, dass für jeden kranken oder beruflich verhinderten Abgeordneten einer wichtigen Fraktion, das Mitglied einer anderen großen Fraktion bei Sachentscheidungen ebenfalls nicht mitstimmt.

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Rechnungsprüfung

Sie sind Kontrolleure innerhalb der eigenen Verwaltung: Die Mitarbeiter der Abteilung Rechnungsprüfung. Sie sind dafür verantwortlich, dass alle Buchungsvorgänge in der Verwaltung korrekt abgelaufen sind und ob die Finanzbewegungen in einer Kommune oder einem Landkreis den jeweiligen Haushaltsplänen entsprochen haben.

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Satzung

Die Gemeinden können so genannte „weisungsfreie Angelegenheiten“ durch Satzungen regeln und machen davon regen Gebrauch: Friedhofsgebührenordnungen, Erschließungs- und Kostenerstattungsbeiträge in Neubaugebieten, die Regelung zur Erhebung von Kostenerstattung bei Feuerwehreinsätzen oder die Erstattung von Schülerbeförderungskosten – lediglich einige wenige Bereiche in Gemeinden und Kreisen, die durch Satzungen geregelt werden.

Tischvorlage – neu –

Wenn es zeitlich nicht möglich ist, den Entscheidungsträgern rechtzeitig eine Vorlage zu übermitteln, kann sie ausnahmsweise auch in der Sitzung nachgereicht werden.

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