Impuls zur Abschaffung der unechten Teilortswahl kommt idealerweise aus Ortsteilen

Von | 11. Januar 2018

Sie gilt als Relikt der Gemeindereform in den 1970er Jahren: die unechte Teilortswahl. Immer noch zwei Fünftel der Kommunen bestimmen danach die Zusammensetzung des Gemeinderats. Von Kommunalwahl zu Kommunalwahl geht die Zahl aber um drei bis vier Prozent zurück. Dieser Wert wird vermutlich bis zur kommenden Wahl im Jahr 2019 auch erreicht.

Im November und Dezember des Jahres 2017 haben sich mindestens acht Kommunen im Land mit der Frage beschäftigt, ob sie die unechte Teilortswahl abschaffen wollen. Die besondere Wahlform garantiert Ortsteilen eine feste Anzahl von Sitzen im Gemeinderat. Gleichzeitig führt die Komplexität der unechten Teilortswahl zu vergleichsweise vielen ungültigen Stimmzetteln. Gegner der unechten Teilortswahl argumentieren zudem, mehr als 40 Jahre nach der Gemeindereform mit vielen Eingemeindungen seien die Kommunen nun zusammengewachsen. Die unechte Teilortswahl würde nicht mehr benötigt. Immerhin noch 40 Prozent der Kommunen haben die unechte Teilortswahl.

Äußerst kompliziert und fehlerbehaftetes Wahlverfahren

In Badenweiler (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) wurde mit nur einer Gegenstimme Ende November die neue Hauptsatzung beschlossen, in der die unechte Teilortswahl jetzt nicht mehr enthalten ist. Sie garantierte den Ortsteilen Lipburg-Sehringen und Schweighof jeweils vier Sitze, während der Hauptort Badenweiler von acht Personen vertreten wird. Durch die Entscheidung des Gemeinderats gehört die unechte Teilortswahl aber nun der Vergangenheit an. Damit werde das äußerst komplizierte und fehlerbehaftete Wahlverfahren vereinfacht, so Hauptamtsleiter Florian Renkert. In Badenweiler waren bei der vergangenen Kommunalwahl knapp vier Prozent der Stimmzettel ungültig.

Genauso entschieden hat der Gemeinderat in Schallstadt (ebenfalls Kreis Breisgau-Hochschwarzwald). Dort haben die drei Ortsteile ebenfalls keine garantierten Sitze mehr. Allerdings reichte die Mehrheit von zehn zu vier Stimmen gerade aus, um den Beschluss zu fassen. Denn: wer die unechte Teilortswahl abschaffen will, muss die Hauptsatzung ändern. Und dafür ist die Mehrheit aller Mitglieder des Gemeinderats notwendig. Das sind in Schallstadt neun von 16 Mitgliedern.

Antrag zur Abschaffung der Teilortswahl war zuvor nicht kommuniziert worden

Die Angst davor, dass ein Teilort nicht mehr vertreten sein könnte, hat demgegenüber in Meißenheim (Ortenaukreis) dazu geführt, dass die unechte Teilortswahl beibehalten wurde. Der Gemeinderat hat das Mitte Dezember einstimmig entschieden. Auch in Markdorf (Bodenseekreis) hat es nicht gereicht für eine Abschaffung. Mit 15 zu sechs Stimmen entschied sich der Gemeinderat bei drei Enthaltungen dafür, die unechte Teilortswahl beizubehalten.

Und das obwohl SPD, Freie Wähler und Umweltgruppe gemeinsam die Abschaffung beantragt hatten und mit 17 von 24 Stimmen eine deutliche Mehrheit aufweisen. Jedoch, so die Einschätzung von Bürgermeister Georg Riedmann (CDU), sei der Antrag in den Ortsteilen nicht vorab kommuniziert und andiskutiert worden. Offenbar sei auch der Informationsfluss in die Fraktionen hinein nicht überall intensiv und abschließend erfolgt, so dass Teile der Fraktionen vom Antrag abgerückt seien, insbesondere Gemeinderäte aus den Ortsteilen. „Ich habe in der Diskussion deutlich gemacht, dass ich in der Abschaffung mindestens so viele Vorteile wie in der Beibehaltung sehe“. Riedmann hätte sich gewünscht, dass der Impuls zur Antragstellung aus den Ortsteilen gekommen wäre.

Mit der Wahlbekanntmachung muss Zahl der zu wählenden Gemeinderäte bekannt sein

Noch ist genügend Zeit, sich mit der komplizierten und teils mit emotionalen Diskussionen verbundenen Materie auseinanderzusetzen. Wolle man es ganz ausreizen, müsse die Abschaffung der unechten Teilortswahl erst vollzogen werden, wenn die Kommunalwahl 2019 öffentlich bekanntzumachen sei, so Norbert Brugger vom Städtetag in Stuttgart. Das wäre am 69. Tag vor dem noch nicht festgelegten Wahltermin, der wohl im Mai oder Juni 2019 sein wird. Mit der Bekanntmachung muss nämlich auch die Zahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder benannt werden, im Falle der unechten Teilortswahl auch die Anzahl der Vertreter in den einzelnen Wohnbezirken.

Dies könnte laut Brugger aber als „unfreundlicher Akt“ gewertet werden, denn oft würden die Bewerberaufstellungen schon vor der öffentlichen Bekanntmachung vollzogen. Diese Aufstellung darf frühestens 15 Monate vor der Wahl erfolgen. Maßgeblich dafür ist der letztmögliche Wahltermin, der 20. November 2019, die Listen könnten also frühestens ab dem 20. August 2018 erstellt werden. Wenn die unechte Teilortswahl zur Diskussion steht, sollte darauf „möglichst Rücksicht genommen werden“, so Brugger.