B E P R S T

Satzung

Von | 28. Januar 2015

Es gibt wenige Dinge und Angelegenheiten in Deutschland, die nicht bis in das kleinste Detail geregelt sind und zwar so, dass sie rechtssicher sind. Für diese Rechtssicherheit steht auch die Satzung, die vor allem für Städte und Landkreise große Bedeutung hat. Die Gemeinden können so genannte „weisungsfreie Angelegenheiten“ durch Satzungen regeln und machen davon regen Gebrauch: Friedhofsgebührenordnungen, Erschließungs- und Kostenerstattungsbeiträge in Neubaugebieten, die Regelung zur Erhebung von Kostenerstattung bei Feuerwehreinsätzen oder die Erstattung von Schülerbeförderungskosten – lediglich einige wenige Bereiche in Gemeinden und Kreisen, die durch Satzungen geregelt werden. Regelmäßig werden sie inhaltlich oder redaktionell überarbeitet und müssen von den Gemeinde- und Kreisräten neu verabschiedet werden. Vor allem zum Jahreswechsel, wenn Gebühren für Leistungen der öffentlichen Verwaltung angepasst werden, stehen gleich mehrfach Satzungsänderungen auf den Tagesordnungen der jeweiligen Gremien. Obwohl die Kommunen bei den weisungsfreien Aufgaben nicht an Vorgaben gebunden sind, müssen sie die Satzung bei ihrer jeweiligen Aufsicht, also beim Regierungspräsidium oder dem Landkreis, anzeigen. Diese kann die Satzung beanstanden. Diese Möglichkeit haben auch der jeweilige Bürgermeister oder der Landrat.