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Pairing

Von | 28. Januar 2015

Der Begriff des „Pairing“ gehört nicht zu den gängigen Begriffen im kommunalpolitischen Treiben, ist aber durchaus verbreitet. Er bezeichnet ein Abkommen zwischen einzelnen Fraktionen in Kommunalparlamenten. Es sieht vor, dass für jeden kranken oder beruflich verhinderten Abgeordneten einer wichtigen Fraktion, das Mitglied einer anderen großen Fraktion bei Sachentscheidungen ebenfalls nicht mitstimmt. So sollen die politischen Kräfteverhältnisse im Gremium gewahrt bleiben. In wie vielen Gemeinderäten und Kreistagen solche Pairing-Abkommen in Baden-Württemberg zur Anwendung kommen, ist nicht bekannt. Einschlägige Untersuchungen fehlen bisher. In größeren Städten dürfte ein solches Abkommen in jedem Fall existieren.

Ursprünglich kommt das „Pairing“ aus dem britischen Parlament. Im dortigen Unterhaus ist das besondere Abstimmungsverhalten guter Brauch und kommt regelmäßig zur Anwendung. Auch im Deutschen Bundestag gibt es ein entsprechendes Abkommen. Dort wird „Pairing“ allerdings auch schon mal für einen politischen Grabenkampf benutzt – nämlich durch die kurzfristige Aufkündigung oder das klammheimliche Übergehen einer solchen Vereinbarung. So zuletzt geschehen am 22. Juni 2012, vor der Ersten Lesung des umstrittenen Betreuungsgelds. Da brachte die SPD-Opposition an einem Freitagmittag plötzlich deutlich mehr Abgeordnete zu einer Abstimmung bei einem mehr oder weniger unbedeutenden Antrag mit als üblich, woraufhin ein Hammelsprung angesetzt werden musste, da sowohl CDU als auch SPD die Mehrheit für sich reklamierten. Weil aber die Sozialdemokraten dann einfach nicht mehr in den Parlamentssaal zurückkamen, um sich zählen zu lassen, war der Bundestag plötzlich nicht mehr beschlussfähig. Die amtierende Präsidentin Petra Pau (Linke) musste daraufhin den Abbruch der Sitzung anordnen. Die Opposition hatte es geschafft, die Debatte zum Betreuungsgeld zumindest um mehrere Monate zu verzögern.

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