Der Aufsichtsrat: Ein nicht-öffentliches und verschwiegenes Gremium
Die Verschwiegenheit im Aufsichtsrat eines kommunalen Unternehmens gehört zu den heikelsten Pflichten eines Kommunalpolitikers, der von Gesetzes wegen das Interesse der jeweiligen GmbH vertreten muss. Auch dann, wenn er mit Entscheidungen nicht einverstanden ist.