Auszählung: Berechnung nach Sainte-Laguë/Schepers ist anerkanntes Verfahren
Eine der wesentlichen Änderungen des Kommunalwahlrechts zur Kommunalwahl 2014 war die Absenkung des aktiven Wahlalters von 18 auf 16 Jahre. Geändert wurde aber auch das Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung in den Gemeinde- und Kreisräten.