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Bauleitplanung

Von | 28. Januar 2015

Eines der bedeutendsten Instrumente für die städtebauliche Entwicklung ist die Bauleitplanung. Aus einer Bauleitplanung geht allerdings noch gar kein Plan hervor. Hier wird noch einmal differenziert: Die Bauleitplanung beinhaltet nämlich zum einen die Erstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen. Erstere treffen allgemeine Aussagen über mögliche und zugelassene Nutzungen für ein größeres Areal. Nicht selten umfasst der Flächennutzungsplan mehrere Gemeinden und wird von den regionalen Verbänden erstellt – sozusagen als vorbereitende Bauleitplanung. Sie ist vonnöten, wenn es um Entscheidungen über größere Einzelhandelsansiedlungen auf der grünen Wiese in einer Region geht. Der Bebauungsplan dagegen ist begrenzt auf einen Straßenzug oder ein Quartier. Die Rede ist dann von einer verbindlichen Bauleitplanung, weil hier für einen Bauherrn bis ins Detail festgelegt ist, wie hoch ein Gebäude maximal sein darf oder welche Dachneigung dieses Gebäude haben darf. Auch über einen so genannten vorhabenbezogener Bebauungsplan eines privaten Investors, der eine fertige Planung für ein Gelände vorlegt, muss der Gemeinde- oder Kreisrat entscheiden. Sowohl beim Flächennutzungsplan als auch beim Bebauungsplan ist eine umfangreiche Bürgerbeteiligung gesetzlich festgeschrieben.