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Tischvorlage – neu –

Von | 28. Oktober 2015

Es ist ein scheinbar längst überholter Verwaltungsbegriff: Die Tischvorlage in Sitzungen des Gemeinderats oder Kreistags. Scheinbar deshalb längst überholt, weil die Tischvorlage in Papierform inzwischen fast durchgängig durch eine elektronische Datei ersetzt wurde. Manchmal ist sie auf dem kleinen Notebook, das viele Gemeinde- und Kreisräte besitzen, gespeichert oder innerhalb des Ratsinformationssystems über die Internetseiten der Kommunen und Landkreise für alle Menschen öffentlich zugänglich. Und trotzdem gibt es sie, die Tischvorlage. Dann nämlich, wenn es zeitlich nicht möglich war, die notwendige Sachinformation rechtzeitig zu veröffentlichen. Allerdings, so besagen es die Geschäftsordnungen der Gremien, muss das die Ausnahme bleiben. Denn die Kommunalpolitiker haben einen Anspruch darauf, rechtzeitig vor der Sitzung eines Gemeinde- oder Kreistags die erforderlichen Unterlagen zu erhalten, um eine so genannte „sachgerechte Entscheidung“ treffen zu können. Sollte es aber „unabweisbar“ sein, dass eine Vorlage nicht rechtzeitig erstellt werden kann, darf sie auch zur jeweiligen Sitzung auf den Tisch gelegt werden – daher der Name dieser speziellen Vorlage. Den Kommunalpolitikern steht es aber immerhin frei, das verspätete Vorlegen von Unterlagen zu rügen.

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