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Rechnungsprüfung

Von | 19. Juni 2015

Sie sind Kontrolleure innerhalb der eigenen Verwaltung: Die Mitarbeiter der Abteilung Rechnungsprüfung. Sie sind dafür verantwortlich, dass alle Buchungsvorgänge in der Verwaltung korrekt abgelaufen sind und ob die Finanzbewegungen in einer Kommune oder einem Landkreis den jeweiligen Haushaltsplänen entsprochen haben. Sie überwachen aber auch, ob an der einen oder anderen Stelle Geld hätte gespart werden können – und werden nicht selten fündig. Stellt der entsprechende Amtsleiter seinen Bericht vor, ist das deshalb nicht unbedingt der Moment, auf den alle anderen Amtsleiter mit Ungeduld das ganze Jahr über warten.

Tätig werden kann die Rechnungsprüfung dann, wenn eine Gemeinde ihren Jahresabschluss vollzogen hat. In vielen Großstädten kann der oberste Kontrolleur erst anderthalb Jahre später über ein Berichtszeitraum Rapport erstatten. Das Aufdecken von Missständen oder Geldverschwendung folgt also mit enormer Zeitverzögerung. Das Regierungspräsidium ist die übergeordnete Instanz: Dessen Prüfung erstreckt sich vor allem darauf, ob Gemeinden Gesetze und Weisungen einzelner Aufsichtsbehörden eingehalten haben. Untersucht wird auch, ob Zuschüsse beispielsweise von Bund und Land ordnungsgemäß verwendet wurden.

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